§ 1 Name, Sitz, Gründung
(1) Der Fanclub führt den Namen „Bloody Harlekin - The Lacrimosa Fanclub"
(2) Der Fanclub hat seinen Sitz in Berlin.
(3) Der Verein wurde am 19.08.2007 gegründet.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Die ideelle Unterstützung von Lacrimosa.
(2) Es sollen freundschaftliche Kontakte zu Fans aus aller Welt unterhalten werden.
(3) Fahrten zu den Konzerten von Lacrimosa zu organisieren und durchzuführen
(4) Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft muss über das Antragsformular getätigt werden.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Mit dem Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft wird die Satzung des Fanclubs „Bloody Harlekin - The Lacrimosa Fanclub" anerkannt
(4) Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsnummer.
(5) Private Daten der Fanclubmitglieder werden niemals weitergegeben.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft
(1) Wird vom Vorstand vergeben.
(2) Vorschläge sind beim Vorstand einzureichen.
(3) Das potentielle Ehrenmitglied muss außerdem mit der Aufnahme in den Fanclub einverstanden sein.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss(§ 8).
(2) Der Austritt erfolgt durch eine mündliche oder schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidenten.
(3) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
§ 6 Der Vorstand
(1) Präsident - Michael Schulz
(2) Vorstand
§ 7 Mitgliedsbeiträge
(1) 0 €
§ 8 Ausschluss der Mitgliedschaft
(1) Der Vorstand behält sich vor Mitglieder auszuschließen, wenn diese dem Fanclub schaden.
(2) Jegliche Fremdenfeindlichkeit führt zum sofortigen Ausschluss.
§ 9 Haftung
(1) Der Fanclub haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder verursachen.
(2) Der Fanclub haftet nicht für Schäden, die Personen bei einer beliebigen Veranstaltung des Fanclubs erleiden.
§ 10 Organe des Fanclubs
(1) Der Vorstand
§ 11 Auflösung des Fanclubs
(1) Über eine etwaige Auflösung des Fanclubs entscheidet der Vorstand.
§ 12 Satzungsänderungen
(1) Über Änderungen der Fanclub-Satzung beschließt der Vorstand.
(2) Änderungsvorschläge sind beim Vorstand einzureichen.
§ 13 Gesetzliche Bestimmung
(1) In Ergänzung zu dieser Satzung gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 14 Anhang
(1) Das Fanclub-Lokal ist zur Zeit:
Halford Rockcafe
Boxhagenerstr. 19-20
10245 Berlin / Friedrichshein
Stand 03.01.2010







